Reform der Gebäudeförderung verspielt Vertrauen
Zum 21. Juli ist die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten. In den Tagen davor konnten bei KfW und BAFA keine neuen technischen Antragsbestätigungen erstellt werden. Durchs Raster fielen damit Vorhaben, für die Planer beauftragt und Finanzierungen vorbereitet waren – die formal aber noch nicht antragsreif waren.
Kürzungen mit Ansage
Bei einem Mehrfamilienhaus mit zwölf Wohnungen sinken die förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen von 360.000 auf 153.000 Euro – ein Minus von 57,5 Prozent. Gleichzeitig rechnet die Wohnungswirtschaft 2026 mit nur rund 200.000 fertiggestellten Wohnungen bei einem Bedarf von etwa 320.000.
„Vertrauensschutz beginnt nicht erst bei der Antragsnummer.“
Wohnungsunternehmen planen Heizzentralen, Gebäudehüllen und Finanzierungen über Jahre. Wir fordern deshalb Bestandsschutz für nachweislich beauftragte Planungen, angemessene Übergangsfristen und mehrjährig verlässliche Förderbedingungen.
